Google Fonts Abmahnung Datenschutz

Google Fonts Datenschutz und eine Abmahnung erhalten?

Abmahnungen für den Einsatz von Google Fonts im Bereich Datenschutz sind derzeit nicht ungewöhnlich. Wir beobachten aktuell einen Trend, über den wir Dich kurz informieren möchten, da dies auch für Dich und deine Webseite relevant sein könnte.

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen von Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts. Diese stammen entweder von Privatpersonen oder von Kanzleien. Mit Hilfe und Vorlage der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln gibt es für Dich zwei kostenlose Musterschreiben, damit Unternehmen sich gegen unrechtmäßige Abmahnungen wehren können. Per Klick kammst Du hier das Musterschreiben gegen Privatpersonen oder gegen Anwaltskanzleien herunterladen.

Was genau sind Google Fonts?

„Fonts“ ein anderes Wort für „Typo“ oder „Schriftarten“. Vor einigen Jahren war es schwierig, Schriften, die nicht auf jedem Endgerät installiert waren, darzustellen. D.h. wenn Du eine Webseite geöffnet hast und die dort verwendete Schriftart nicht bei Dir auf dem Gerät installiert war, wurden die Inhalte von Webseiten oder Apps nicht richtig angezeigt. Die Inhalte verschoben sich und zeigten sich nicht in ihrer originalen Optik.

Google löste dieses Problem und stellt seit 2010 kostenlose Schriften öffentlich zugänglich bereit. Damit kannst Du diese Fonts nutzen und sie direkt in Deine Webseite einbinden oder in Deinen Programmen nutzen. Die Installation der Schriftarten beim Webseitenbesucher erübrigte sich damit.

Bitte beachte: Falls Du Google Fonts dynamisch eingebunden hast und bisher keine Einwilligung über ein Consent-Tool (z.B. Cookie Banner) einholst, liegt ein Datenschutzverstoß vor. Es empfiehlt sich eine lokale Einbindung von Google Fonts, da so keine IP-Adressen der Seitenbesucher übertragen werden.

Aktuelle Abmahnwelle wegen Einsatz der Google Fonts

Viele Webseitenbetreiber erhalten seit Juni 2022 Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen auf ihren Websites durch die fehlerhafte Einbindung von Google Fonts. Eine ganze Welle an Abmahnungen erhalten Unternehmen derzeit von einer Dame aus einem Mehrparteienhaus in der Holzwiesenstraße 13 in 81737 München.
Die Gläubigerin gibt ihre angeblich eigene IP-Adresse an, um damit ihre Aktivlegitimation zu begründen und erklärt mit Bedauern, dass auf der Website des Adressaten Google Fonts dynamisch (also mit Datenübermittlung) eingebunden wurden.

Was kann ich gegen die Abmahnung wegen Google Fonts tun?

Wenn Du eine Abmahnung erhalten hast, solltest Du sofort tätig werden. Unterschreibe nichts, ohne Rücksprache eines Anwalts, denn sonst kann dies weitreichende Konsequenzen für Dich haben!

In vielen Fällen werden Abmahnungen von ausländischen Firmen und Kanzleien versendet, die angreifbare Fehler enthalten. Schon Kleinigkeiten reichen aus, um diesen ggf. einen Anspruch auf Kostenerstattung wegen einer unberechtigten Abmahnung zu verschaffen.

Deine Website auf Google Fonts prüfen

Wenn Du nicht sicher bist, ob bei Deiner Webseite Google Fonts verwendet werden, öffnen einfach eine Webseite in der Quelltext-Ansicht.
– Beim Chrome-Browser versteckt sich diese unter „Anzeigen“ -> „Entwickler“ -> „Quelltext anzeigen“.
Firefox: „Extras“ -> „Web-Entwickler“ -> „Seitenquelltext anzeigen“.
Safari: „Entwickler“ -> „Seitenquelltext einblenden“.

Den Quelltext durchsuchst Du nun nach dem Begriff „google“ bzw. „gstatic“ oder konkreter „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“. Wenn Du dabei auf diesen / ähnlichen Text stößt, dann nutzt Du wahrscheinlich diese nicht empfehlenswerte Form der Fontseinbindung.

Ein anderer Weg, die verwendeten Schriftarten zu analysieren, geht über den Chrome Browser. Du öffnest eine Seite und wählst dann „Anzeigen“ -> „Entwickler“ -> „Elemente untersuchen“. Anschließend klickst Du rechts auf den Reiter „Sources“ und etwas weiter unten auf „Page“.

Google Fonts Check Tool

Mit dem Google Fonts Check Tool lässt sich Deine Webseite nach der Nutzung von extern eingebundenen Google Schriftwaren verwenden. Bei Verwendung von Google Fonts Schriftarten werden einige Daten von Deinen Besucheern der Seite – wie z.B. IP-Adresse und die URL – an Google übermittelt. Das ist ohne extra Datenschutzerklärung nicht mit der DSGVO vereinbar. Deswegen gilt es für die Webseite zu prüfen, inwieweit Google Fonts auf der eigenen Webseite verwendet werden, sodass vor allem digital die DSGVO eingehalten und Besucherdaten sicher gespeichert werden.
: https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/de

Achte in der Liste auf den Begriff „fonts“ und öffne die entsprechenden Verzeichnisse durch Klick auf das Dreieck. In dem anonymisierten Beispiel werden gleich zwei Formen der Einbindung von zwei Webfonts (Lato und Raleway) über Google-Server genutzt.

Rundum-sorglos-Paket Google Abmahnung Datenschutz bzw. Google Fonts:

Falls Du ganz sorglos auf der rechtssicheren Seite sein willst, hat die Kanzlei ein Komplettpaket für das gesamte außergerichtliche Vorgehen gegen die Abmahnkanzleien entwickelt. Für eine Pauschale von 296,31€ (oder 249€ netto) erhälst Du folgende Leistungen:

  • Prüfung der Abmahnung
  • Antwort auf das Abmahnschreiben
  • Ggf. Abgabe einer auf den konkreten Fall bezogene Unterlassungserklärung
  • Durchführung der Vergleichsverhandlung im Falle, dass eine Zahlung sich als sinnvoll herausstellt

Gerne stellen wir einen Kontakt zur Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bzw. ggf. Christian Solmecke her.

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